Zum Beitragsstabilisierungsgesetz im Gesundheitswesen in Deutschland
Von Marion Debus, Karin Michael und Dagmar Brauer, 28. Juli 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde!
Die Anthroposophische Medizin braucht unsere Zusammenarbeit, unseren Zusammenhalt und unsere Zuversicht mehr denn je.
Mit diesem Schreiben informieren wir Sie und Dich über den Entscheid des Deutschen Bundestages zur Reform (Sparreform) der gesetzlichen Krankenkassen.
Was ist passiert?
Dem Deutschen Bundestag wurden ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit 66 Vorschlägen zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen vorgelegt. Einer davon sah vor, die Kostenübernahme für Anthroposophische Medizin und Therapien sowie für homöopathische Arzneimittel durch die gesetzlichen Krankenkassen einzustellen. Das Gesetzgebungsverfahren wurde dabei in nur zehn Wochen durchlaufen: am 29. April 2026 Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett; am 12. Juni 2026 erste Lesung im Bundestag und erster Durchgang im Bundesrat; am 10. Juli 2026 zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie Billigung durch den Bundesrat. Damit werden ab 1. Januar 2027 die Arzneimittel und Therapien der Anthroposophischen Medizin (AM) sowie die homöopathischen Arzneimittel aus der Kostenerstattung der ambulanten Versorgung ausgeschlossen.
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