AnthroMed® Kunsttherapien
Im Frühjahr 2014 hat die AnthroMed® eine Vereinbarung mit dem internationalen Fachbereich Anthroposophische Kunsttherapien getroffen. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Marke AnthroMed® Kunsttherapien.
Die Nutzung der Marke AnthroMed® Kunsttherapien/AnthroMed® Arts Therapy/ AnthroMed® Therapeutic Arts steht allen anthroposophischen Kunsttherapeut:innen offen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass sie eine von der Medizinischen Sektion am Goetheanum / iARTe anerkannte Ausbildung in anthroposophischer Kunsttherapie erfolgreich mit einem Diplom abgeschlossen haben. Eine weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem nationalen Berufsverband für anthroposophische Kunsttherapie. Dieser Verband muss seinerseits eine vertragliche Verbindung mit der AnthroMed® GmbH eingegangen sein, um seinen Mitgliedern die Nutzung der Marke zu ermöglichen.
Die Kriterien für die Nutzung der Marke sind:
- Diplom/Zertifikat einer von der Medizinischen Sektion – vertreten durch iARTe - anerkannten Ausbildung zum/zur Anthroposophischen Kunsttherapeuten / Kunsttherapeutin oder Weiterbildung im Vorberuf.
- Angabe von 450 Arbeitseinheiten à 45 Min. innerhalb von 4 Jahren nach der Diplomierung.
- Jährlich 15, von einem anthroposophischen Berufsverband anerkannte und nachgewiesene, Fortbildungsstunden à 45 Minuten zu medizinisch-therapeutischen Themen und Sozialkompetenz einschließlich Supervision, Intervision, Fall-Supervision, Kommunikation (online Fortbildungen sind möglich, wenn sie vom Berufsverband anerkannt sind).
- Lizenznehmer:innen bezahlen für die Nutzungsrechte pro Jahr das Äquivalent einer Therapieeinheit à 60 Min. Dieses wird vom Berufsverband mit IFAT verbindlich festgelegt.
- Die Therapeut:innen halten die Ethikrichtlinien des jeweiligen Verbandes oder von IFAT ein.
Weitere Informationen zu den AnthroMed® zertifizierten Therapeut:innen finden Sie unter diesem LINK.